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Unterschreiben Sie die Petitionen für ein Verbot von Tierversuchen für Kosmetik.
Um zu den Petitionen zu gelangen klicken Sie einfach auf die folgenden Vorschaubilder.

Unsere eigene Petition haben wir bereits erfolgreich überreicht. Siehe: Medienmitteilung vom 11.11.11: 11 111 Unterschriften gegen Kosmetik-Tierversuche an EU-Botschafter Reiterer

Ausführliche Informationen und eine Liste tierversuchsfreier Produkte, Shops, ... uvm. finden Sie unter:
www.kosmetik-ohne-tierversuche.ch

Online-Petition: Sag NEIN zu Tierversuchen für Kosmetik! (ECEAE)
Online-Petition: Stoppt Tierversuche für Kosmetika (Vier Pfoten)
(Hinweis! Wer keine weitere Werbungen möchte muss bei dieser Petition den Haken aus dem "Anklickfeld" rausnehmen)
 
Medienmitteilung vom 31. Januar 2012 - Schweizer Botox bald tierversuchsfrei - Erste Zulassung in Europa | Drucken |
Erfolg im Kampf gegen Botox-Tierversuche - Bald 600 000 Tierversuche weniger pro Jahr

Medienmitteilung der AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegnerwww.agstg.ch

Schweizer Botox bald tierversuchsfrei
Erste Zulassung in Europa – Erfolg für Tierversuchsgegner

31. Januar 2012, Bonaduz

Der US-amerikanische Konzern Allergan Inc. erhielt von der Swissmedic die Zulassung für einen vollständig zellbasierten In-vitro-Test für die Sicherheitsprüfungen von Botox® und Vistabel®. Derzeit werden für die Sicherheitsprüfungen von Botulinumtoxin-Produkten (Wirkstoff) jährlich weltweit noch gegen 600 000 Tierversuche durchgeführt. Mit dem zugelassenen In-vitro-Test können laut Allergan bereits in den nächsten drei Jahren 95% der Tierversuche für Botox-Produkte ersetzt werden.

Die jahrelangen Kampagnen und Aktionen von Tierversuchsgegnern gegen Botox-Tierversuche zeigen Erfolg. «Ohne diese intensive Kampagnenarbeit wären Hersteller und Behörden sicher nicht so schnell – oder vielleicht gar nie –  aktiv geworden.» meint Andreas Item, Geschäftsführer der AG STG.
Nach den Zulassungen in den USA und in Kanada ist die Schweiz das erste europäische Land, in dem der vollständig zellbasierte in-vitro-Test zugelassen wird. Die Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) hat in einem beschleunigten Verfahren die Zulassung dieses Testverfahrens für Botox-Produkte für den Schweizer Markt erteilt.
Somit kann für Botox-Produkte für den Schweizer Handel ab sofort vollständig auf Tierversuche verzichtet werden. «Wir freuen uns über diesen grossen Erfolg für die Tiere. Insbesondere natürlich auch, dass die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic diesmal die erste Behörde in Europa ist, die diesem grausamen Tiermassaker entgegen wirkt» so Andreas Item, und ergänzt: «Nun muss der Druck auf die Zulassungsbehörden anderer Länder, wie auch auf andere Produzenten von Botulinumtoxin-Produkten, massiv gesteigert werden.»

Der von der Firma Allergan entwickelte in-vitro-Test nutzt das bereits seit langem bekannte Testprinzip des SNAP-25-Endopeptidase-Tests. Trotzdem dauerte es lange, bis Allergan das Testsystem auf seine Produkte angepasst hat und das Testsystem validiert wurde.
Laut Allergan Inc. hat der In-vitro-Test viele Vorteile gegenüber dem Tierversuch. Diese Systeme sind mittelfristig kostengünstiger und schneller. Allergan schreibt zu den Vorteilen des tierfreien In-vitro-Tests: «Dazu zählt das Potential für eine höhere Präzision und Konsistenz in der Stabilität und Wirksamkeitsprüfung, so dass dies ein bedeutender Durchbruch für die Wissenschaft sowie für die Herstellung von Neurotoxinen ist.»

Für die Testung von Botulinumtoxin-Produkten wird gegenwärtig der LD-50-Test angewandt. Bei diesem Test wird verschiedenen Gruppen von Mäusen eine Dosis des Wirkstoffs gespritzt und dann beobachtet, wie lange es dauert (im Schnitt 3 bis 4 Tage), bis die Tiere schlussendlich an Ersticken sterben. Mit diesem Test wird die Dosis ermittelt, bei der 50% aller Tiere sterben.
Botulinumtoxin ist eines der stärksten Gifte der Welt. Infolge natürlicher Schwankungen in der Intensität des Wirkstoffs muss jede einzelne Produktionseinheit getestet werden. Dies führt weltweit zu jährlich geschätzten (noch) 600 000 Tierversuchen für Botulinumtoxin-Produkte.

Trotz der Tierversuche werden immer wieder neue gravierende Nebenwirkungen festgestellt. Dies, laut Aussage der AG STG, weil der Tierversuch keine zuverlässige Aussage zulässt.
Deshalb fordert die AG STG die massive Förderung der Entwicklung und des Einsatzes tierfreier Testsysteme wie im aktuellen Fall In-vitro-Systeme. Innovative, tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind ein klarer Fortschritt und nicht ein Ersatz für Tierversuche.
Die AG STG fordert endlich ein Umdenken in Politik und Forschung. Will die Schweiz auch in Zukunft zu den führenden Forschungsnationen gehören, müssen wir uns vom Tierversuch verabschieden und den Weg frei machen für eine am Menschen orientierte und für die Menschen nützliche Forschung.

Weitere Informationen über Botox finden Sie unter: http://www.agstg.ch/botox.html

Weitere Informationen über Tierversuche und über die AG STG finden Sie unter: http://www.agstg.ch


Kontaktdaten für Medienmitarbeiter unter: Medien Kontakt

Die Organisation AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner) besteht seit 1981. Sie lehnt Tierversuche aus medizinischen, aus wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisation engagiert sich für einen innovativen, zukunftsorientierten und führenden Forschungsstandort Schweiz und somit für eine Wissenschaft ohne Tierversuche. Die medizinische Wissenschaft muss sich endlich wieder am Menschen orientieren und dabei die Ursachenforschung und die Vorbeugung gegen Krankheiten in den Vordergrund stellen.

 
Medienmitteilung vom 11. November 2011 - 11 111 Unterschriften gegen Kosmetik-Tierversuche an EU-Botschafter Reiterer | Drucken |
Medienmitteilung der AG STG - 11 111 Unterschriften gegen Kosmetik-Tierversuche an EU-Botschafter Reiterer

Medienmitteilung der AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegnerwww.agstg.ch

Petitionsübergabe «Nein zu Tierqual-Kosmetik» an EU-Botschafter Reiterer

11. November 2011, Bonaduz

Medienfotos finden Sie unter: http://www.kosmetik-ohne-tierversuche.ch/medien/ (Fotoquelle: Herbi Ditl)

Heute, am 11. 11. 11, überreichten Engel mit blutigen Tränen in den Augen EU-Botschafter Michael Reiterer 11 111 Unterschriften für ein Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Die Unterschreibenden appellieren an das Europäische Parlament, dass dieses an der Kosmetikrichtlinie (2003/15/EC) festhalte und damit wie vorgesehen ab 2013 in der EU Tierversuche für Kosmetikrohstoffe verbiete. Die Tierrechtler der AG STG lobten die EU für ihr Engagement gegen Tierversuche in der Kosmetikbranche. In der Schweiz gibt es nicht einmal ein Verbot für das Testen der Endprodukte.

EU-Botschafter Michael Reiterer empfing die Engel der AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner) persönlich in der EU-Delegation in Bern. Er begrüsste den Einsatz der Tierrechtler und zeigte in einer kurzen Ansprache Verständnis für deren Forderungen, die er selbstverständlich dem Europäischen Parlament übermitteln werde. Botschafter Reiterer betonte: «Die EU nimmt den Tierschutz sehr ernst. Ausdruck davon ist die Pionierrolle der EU beim Verbot von Tierversuchen für Kosmetika. Selbst wenn es im Einzelfall noch zu einer Verzögerung des Vermarktungsverbotes kommen sollte, wird die EU-Politik hier auch international eine Signalwirkung haben.»

Andreas Item, Geschäftsführer der AG STG, bestätigt: «Die Schweiz beweist oft, dass sie ein innovatives und zukunftsweisendes Land ist. Betreffend Tierschutz und medizinische Wissenschaft hingegen verhält sich die Schweiz, gelinde gesagt, eher zögerlich. Insbesondere in puncto Tierversuchen für Kosmetik ist die EU schon einige Schritte weiter.»
Lange Zeit betonten Schweizer Behörden, dass wir kein Verbot von Tierversuchen für Kosmetik brauchen, da solche Versuche gar nicht bewilligt würden. Die Tierversuchsstatistik 2010 zeigte jedoch ein anderes Bild. Erstmals seit vielen Jahren wurden in der Schweiz wieder Tierversuche für Kosmetik durchgeführt. Dies sieht die AG STG als absolut nicht akzeptabel an und fordert die Schweiz auf, auch in diesem Bereich mehr Mut zu zeigen und ein Vorbild für andere Nationen zu sein.
Andreas Item erklärt weiter: «Auch wenn es sich bei den Schweizer Kosmetik-Tierversuchen nur um wenige Tests handelt: Wer gibt uns die Garantie, dass, wenn in der EU Tierversuche für Kosmetik verboten sein werden, nicht plötzlich wieder mehr dieser grausamen und sinnlosen Tests in der Schweiz durchgeführt werden?»

«Für meine Creme und meinen Haushaltsreiniger sollen keine Tiere leiden müssen!» Dies wünschen sich immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten. Kosmetik-Endprodukte sind meist tierversuchsfrei. Denn der Verkauf von im Tierversuch getesteten Kosmetik-Fertigprodukten ist in der EU verboten. Diesen Gesetzen müssen sich auch Schweizer Firmen anpassen.
Was viele Firmen jedoch nicht kommunizieren: Für die einzelnen Inhaltsstoffe ihrer
Produkte wurden und werden sehr viele Tierversuche gemacht. Dabei handelt es sich nach Schätzung der AG STG weltweit um jährlich mehrere hunderttausend Tierversuche!

Diesem Missstand tritt die AG STG mit dieser Petition und ihrer neuen Plattform entgegen. Sie hat eine Auflistung tierversuchsfreier Kosmetik, Haushalts- und Reinigungsmittel von in der Schweiz erhältlichen Produkten aufgebaut und stellt diese Daten aktuell aufbereitet und transparent jedem zur Verfügung.


Weiterführende Informationen:

Ausführliche Informationen über Tierversuche für Kosmetik sowie über tierversuchsfreie Kosmetik, Haushalts- und Reinigungsmittel finden Sie unter: http://www.kosmetik-ohne-tierversuche.ch

RICHTLINIE 2003/15/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. Februar 2003 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/cosmetics/files/doc/200315/200315_de.pdf

Weitere Informationen über die AG STG finden Sie unter: http://www.agstg.ch


Kontaktdaten für Medienmitarbeiter unter: Medien Kontakt

www.kosmetik-ohne-tierversuche.ch ist finanziell unabhängig. Dieses Projekt wird ausschliesslich von der AG STG finanziert. Somit ist sichergestellt, dass keine Verpflichtung Dritten gegenüber besteht oder entstehen kann.
Die AG STG ist politisch, religiös und weltanschaulich neutral und unabhängig.
Auch steht die AG STG selbst in keiner Verpflichtung gegenüber irgendeiner Firma oder einem Hersteller. Die AG STG finanziert sich ausschliesslich über Abonnenten der Zeitschrift «Albatros» sowie durch freiwillige Unterstützungen und Spenden.


 
Medienmitteilung vom 25. August 2011 - Erfolg - OECD anerkennt neue Testvorschrift für Giftigkeitsversuche | Drucken |
Medienmitteilung der AG STG - Erfolg: OECD anerkennt neue Testvorschrift für Giftigkeitsversuche - Millionen Tiere können vor Tierversuchen gerettet werden

Medienmitteilung der AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegnerwww.agstg.ch

Millionen Tiere können vor Tierversuchen gerettet werden

25. August 2011, Bonaduz

In «Rekordzeit» von vier Jahren hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine neue Richtlinie zur Prüfung von Chemikalien anerkannt. Dadurch müssen Chemikalien nicht mehr an mehreren Generationen von Tieren getestet werden, was zu einer deutlichen Reduktion von Tierversuchen führt. Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner (AG STG) fordert die Schweizer Regierung auf, diese Richtlinie so schnell wie möglich umzusetzen und gleichzeitig die entsprechenden Tierversuche zu verbieten.


Die Überprüfung möglicher schädlicher Wirkungen von Chemikalien auf Menschen ist international vorgeschrieben. Dabei gibt die OECD ihren Mitgliedsstaaten (die Schweiz ist Gründungsmitglied) Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung von Testmethoden vor. Die neue Testvorschrift steht nun weltweit Firmen und Behörden zur sofortigen Anwendung zur Verfügung. Nun gilt es, diese neue Richtlinie möglichst schnell national umzusetzen.
«Die Schweiz gehörte in den vergangenen Jahren leider öfters  zu praktisch den letzten Ländern, die (medizinisch) innovative und zukunftsorientierte Forschungs- und Testmethoden zulassen und umsetzen», so Andreas Item, Geschäftsführer der AG STG. «Dieses verhaltene Vorgehen ist ethisch inakzeptabel und schadet dem Forschungsstandort Schweiz. Je früher Firmen innovative, schnelle und kostengünstige Testmethoden einsetzen können, umso mehr gewinnen sie dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten.»

Gegenwärtig werden für die Testung einer chemischen Substanz auf ihre Schädlichkeit bei Nachkommen bis zu 2600 Tierversuche durchgeführt. Sehr viele Tiere werden dabei insbesondere für die Zwei-Generationen-Studie verbraucht. Bei dieser wird den Tieren während Trächtigkeit und Säugezeit die Substanz täglich in den Magen gepumpt. Dasselbe danach ebenfalls ihren Jungen, bis diese selbst Junge haben und diese abgestillt sind. Mit der neuen Testvorschrift wird auf die Tierversuche an der zweiten Generation verzichtet. Dadurch müssen nach Angaben der Ärzte gegen Tierversuche e.V. pro Substanz bis zu 1400 Tiere weniger leiden und sterben. Somit können insgesamt mehrere Millionen Tierversuche eingespart werden.

Es dauerte vier Jahre, bis die OECD die neue Ein-Generationen-Reproduktionsgiftigkeitsstudie anerkannt hat. Normalerweise dauert dies bis zu 15 Jahre. Die beschleunigte Anerkennung wurde massgeblich von Tierversuchsgegnern, darunter ICAPO, einem weltweiten Zusammenschluss von Tierschutzorganisationen, vorangetrieben.
Der Zwei-Generationen-Test wird von Tierversuchsgegnern schon lange als wissenschaftlich überflüssig und ethisch inakzeptabel kritisiert.

Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, fordert die Schweizer Regierung auf, Tierschutz und Wissenschaft Rechnung zu tragen und diese neue Richtlinie so schnell wie möglich zu akzeptieren und umzusetzen. Die AG STG hofft, dass die Schweiz zum Nutzen für Wissenschaft und Tierschutz in Zukunft mutiger handeln wird.
Ebenfalls fordert die AG STG mit der Umsetzung dieser Testvorschrift gleichzeitig ein Verbot der bisher angewandten Tierversuche.

Weiterführende Informationen:

OECD Guidelines for the Testing of Chemicals, Section 4: Health Effects; Test No. 443: Extended One-Generation Reproductive Toxicity Study, 28.06.2011: http://www.oecd-ilibrary.org/environment/test-no-443-extended-one-generation-reproductive-toxicity-study_9789264122550-en;jsessionid=hmrebwtuc4y3.delta

OECD TG 443-Extended 1-Generation Reproductive Toxicity Study officially approved. 04.08.2011: http://www.icapo.org/news.html

Wissenschaftliche Abhandlung «Tierversuche aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht»:
http://www.agstg.ch/downloads/flyer/agstg-prospekt_tierversuche-aus-medizinisch-wissenschaftlicher-sicht_de.pdf

Weitere Informationen über Tierversuche und über die AG STG finden Sie unter: http://www.agstg.ch

Kontaktdaten für Medienmitarbeiter unter: Medien Kontakt

Die Organisation AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner) besteht seit 1981. Sie lehnt Tierversuche aus medizinischen, aus wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisation engagiert sich für einen innovativen, zukunftsorientierten und führenden Forschungsstandort Schweiz und somit für eine Wissenschaft ohne Tierversuche. Sie fordert, dass sich die medizinische Wissenschaft wieder am Menschen orientiert und dabei die Ursachenforschung und die Vorbeugung gegen Krankheiten in den Vordergrund stellt.

 
Medienmitteilung vom 21. Juli 2011 - Plant die Schweiz die heimliche Wiedereinführung des Tierschutzstandards der Käfighaltung? | Drucken |
Medienmitteilung der AG STG - Die AG STG fragt: Plant die Schweiz die heimliche Wiedereinführung des Tierschutzstandards der Käfighaltung?

Medienmitteilung der AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegnerwww.agstg.ch

Die AG STG fragt:
Plant die Schweiz die heimliche Wiedereinführung des Tierschutzstandards der Käfighaltung?

21. Juli 2011, Bonaduz

Als erstes Land der Welt hatte die Schweiz ab dem 1. Januar 1992 die konventionelle Käfig- bzw. Batteriehaltung verboten. Dies ist ein grosser und stolzer Erfolg für des Schweizers Tierschutzherz. Die Tierhaltung wurde dadurch etwas verbessert, insbesondere auch, indem den Tieren etwas mehr Platz gewährt wurde.
Doch das Ausland hat aufgeholt. Die konventionelle Käfighaltung ist seit 2005 in Österreich, seit 2008 in Deutschland und ab dem 1. Januar 2012 in der Europäischen Union verboten.1 Haben es die Schweizer Hühner somit auch in Zukunft noch besser als die Hühner im Ausland?


In der Schweiz leben die meisten Hühner in Bodenhaltung ohne Auslauf. Die aktuelle maximale Besatzdichte in der Schweiz ist bei 30 kg/m2.2 Dies entspricht somit bei Masthähnchen 15 bis 38 Tieren pro m2.
Nun wird aus Effizienzgründen die noch intensivere Tierhaltung getestet. 2010 wurde in der Schweiz in Tierversuchen in vier luzernischen Mastbetrieben mit 60 160 Masthühnern eine Besatzdichte von 39 kg/m2 (Angleichung an EU) getestet,3 was gegenüber heute einer über 30% höheren Anzahl von Tieren auf der gleichen Fläche entspricht.

Andreas Item, Geschäftsführer der AG STG, sieht hier einen doppelten Skandal: «Erstens muss die Frage gestellt werden, weshalb diese Tierversuche überhaupt bewilligt wurden. Tierversuche sollen doch angeblich der Gesundheit der Menschen dienen. Bei diesen Versuchen jedoch geht es rein um Optimierungen der Massentierhaltung auf Kosten der Tiere. Zweitens, wenn – was zu erwarten ist – sich die für Tiere nochmals massiv schlechtere Haltung in der Schweiz durchsetzt, dann hat die Schweiz ihren mühsam erkämpften Vorsprung im Tierschutz praktisch verloren. Denn dann haben es die Schweizer Hühner nicht mehr besser als die im europäischen Ausland. Das ist ein Betrug an allen tierliebenden Schweizern.»

Während sich also die Situation für die Hühner in der EU geringfügig verbessert, verschlechtert sich diese voraussichtlich in der Schweiz. Die dadurch entstehenden gesundheitlichen Probleme der Tiere wird man nur mit noch mehr Pharmaka lösen können. Auch das wissenschaftliche EU-Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) hat festgestellt, «dass es bei über 30 kg/m2 (d.h. bei mehr als 15 Hähnchen/m2) selbst bei optimaler Klimatisierung zu einer starken Zunahme gravierender Probleme kommt».4

Doch auch schon die aktuelle Schweizer Hühnerhaltung ist bei Tierschützern sehr umstritten.
In der Bodenhaltung verbringt das Mastgeflügel sein kurzes Leben (21 bis 39 Tage) bei Kunstlicht in meist fensterlosen Hallen. Die Einstreu ist meist voller Kot, was die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten fördert. Deshalb werden den Tieren ständig Pharmaka ins Futter gemischt. Die Luftqualität in den Hallen ist bedenklich, die Staubbelastung sehr hoch. Ein grosses Problem stellt auch die Rangordnung dar, die in einer Herde für die soziale Stabilität wichtig ist. In grossen Herden kann diese nicht umgesetzt werden, was die Tiere in massiven Dauerstress versetzt, weshalb es oft zu Verletzungen infolge Rangkämpfen kommt.

Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, fordert das Parlament auf, den Willen des Schweizer Volks zu akzeptieren. Der Tierschutzstandard darf nicht auf die Minimalanforderungen der EU gesenkt werden.
Die AG STG fordert zudem endlich die Umsetzung des gesetzlich verankerten Schutzes der Tiere. Es reicht nicht aus, dass Tiere nur auf dem Papier keine Ware mehr sind, dies muss endlich auch Eingang in die tägliche Praxis finden.

Die Tierversuchsstatistik 2010 der Schweiz finden Sie unter:
http://www.tv-statistik.bvet.admin.ch/

Weitere Informationen über Tierversuche und über die AG STG finden Sie unter: http://www.agstg.ch

Kontaktdaten für Medienmitarbeiter unter: Medien Kontakt


Quellen:
1 EU-RICHTLINIE 2007/43/EG DES RATES vom 28. Juni 2007: Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:182:0019:0028:DE:PDF

2 Tierschutz-Kontrollhandbuch (Mastgeflügel) des BVet vom 1. Oktober 2010:
http://www.bvet.admin.ch/
Somit bekommt in der Normalmast ein ausgewachsenes Tier etwa die Fläche eines A4-Blattes. Bei bestimmten Mastarten leben bis zu drei Tiere auf der Fläche eines A4-Blattes. Da je nach Mastzeit und Geflügelart sich andere Gewichte ergeben, gibt es keine bestimmte Anzahl Tiere pro m2, sondern es wird die Anzahl Kilo pro m2 angegeben.

3 Dokument des BVet, das der AG STG vorliegt

4 http://www.parliament.uk/briefing-papers/SN01386.pdf

Die Organisation AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner) besteht seit 1981. Sie lehnt Tierversuche aus medizinischen, aus wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisation engagiert sich für einen innovativen, zukunftsorientierten und führenden Forschungsstandort Schweiz und somit für eine Wissenschaft ohne Tierversuche. Sie fordert, dass sich die medizinische Wissenschaft wieder am Menschen orientiert und dabei die Ursachenforschung und die Vorbeugung gegen Krankheiten in den Vordergrund stellt.

 
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