Zeit für Paradigmenwechsel bei der Bewilligung von Tierversuchen
Bonaduz, 14. Oktober 2009
Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts
bestätigt und kommt ebenfalls zum Schluss, dass die Affenversuche an
der Uni sowie der ETH Zürich zu Recht gestoppt wurden. Die Beschwerden
der Hochschulen wurden somit letztinstanzlich abgewiesen. Das
Bundesgericht folgt mit dieser Entscheidung konsequenterweise einem
wissenschaftlichen und ethischen Weg, der sich in immer mehr Ländern
schon länger abzeichnet – Tierversuche an Affen sollen ohne zu
erwartenden Nutzen nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Nun ist es an
der Zeit, dass auch andere Tierversuche endlich kritisch überprüft
werden.
Im aktuellen Fall ging es um Affenversuche für die Entwicklung
leistungsfähigerer Computer sowie um Versuche, die möglicherweise
irgendwann einmal Erkenntnisse liefern würden, die vielleicht zur
Verbesserung von Therapien nach Schlaganfällen führen könnten. Den
Beweis jedoch, dass mit diesen Versuchen irgendwann ein konkreter
medizinisch-wissenschaftlicher Nutzen ersichtlich sein könnte, wurde
von den betroffenen Forschern niemals geliefert.
Die beanstandeten Affenversuche gerieten jedoch nicht nur infolge
medizinisch-wissenschaftlicher Argumente in die Kritik, sondern wurden
auch wegen ethischer Bedenken kritisiert. Neben der physischen Gewalt
wurde insbesondere auch die Methode des Wasserentzugs (die Affen
erhalten jeweils erst etwas zu trinken, wenn sie genau das machen, was
die Forscher von ihnen verlangen) verurteilt.
Die ausführliche Begründung des Bundesgerichts steht zwar noch aus,
aber es ist zu erwarten, dass das Bundesgericht der Begründung des
vorinstanzlichen Zürcher Verwaltungsgerichts folgen wird. Dieses lehnte
damals die Beschwerde der Hochschulen unter anderem aus folgenden
Gründen ab:
- Die Tierversuchsexperimentatoren hatten für die Zürcher
Affenversuche von Anfang an kein konkretes Ziel formuliert. Es wurde
quasi ins Blaue geforscht, ganz nach dem Motto: Was passiert, wenn ...
- Auch
nach jahrelanger Forschung wäre voraussichtlich nicht ansatzweise ein
konkreter, praktischer Nutzen für Menschen erkennbar geworden
- Die Methode des Wasserentzugs ist äusserst grausam und verletzt die Würde der Tiere
Auch u.v.a. Prof. Rouillers Affenversuche sind fern von jeglichem Nutzen!
Die Bewilligungsgesuche für Tierversuche müssten nach Ansicht der AG
STG
generell viel kritischer überprüft werden. Dass Tierversuche problemlos
bewilligt werden, bei denen nicht einmal ansatzweise ein relevanter
Nutzen für Menschen ersichtlich ist, ist für die AG
STG ein
Skandal. «Immer mehr Tierversuche ohne jeglichen ersichtlichen Nutzen
werden bewilligt. Die jährliche Zunahme dieser Versuche ist bei gegen
10%. Diese Tendenz zeichnet sich nun schon seit einigen Jahren ab», so
Andreas Item, Geschäftsführer der AG
STG. «Nun nach diesem
wichtigen Urteil müssen Tierversuche endlich kritischer überprüft
werden, wie z.B. die seit über 10 Jahren andauernden Affenversuche von
Prof. Rouiller an der Universität Freiburg, die ebenfalls fern von
jeglichem Nutzen sind.»
(Beispiele der Affenexperimente von Prof. Rouiller siehe unter
www.agstg.ch die Medienmitteilung der AG STG vom 21.9.2009: Prof. Eric
Rouiller – Opfer oder Täter?)
Im Falle Prof. Rouillers kommt sogar noch ein weiterer wesentlicher
Kritikpunkt zum Tragen. Prof. Rouiller ist Mitglied des
Tierversuchskomitees des Kantons Freiburg. Somit kann er sich seine
Versuche selbst bewilligen. Zusätzlich ist er auch noch Mitglied des
Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds für medizinische
Forschung, der die Forschungsgelder verteilt. Somit ist er auch daran
beteiligt, dass ihm für seine Projekte bereits mehrere Millionen
Forschungsgelder zugeteilt wurden. Sind da Unabhängigkeit und Kontrolle
wirklich gewährleistet?
Die Schweiz soll führende Forschungsnation werden!
Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG
STG,
fordert seit Langem eine obligatorische Registrierung und Publikation
sowie eine wissenschaftliche Auswertung und Beurteilung aller
durchgeführten Tierversuche. Dazu müssen alle Tierversuche in einer
zentralen, öffentlichen Datenbank erfasst werden.
Zudem fordert die AG
STG
die massiv bessere Förderung und Anwendung von geeigneten innovativen,
tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Nur mit diesen
Forschungsmethoden können mehr Sicherheit wie auch bessere
Heilungschancen für Patienten erreicht werden. Die AG
STG setzt
sich für echten medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt ein und ist
deshalb für die Abschaffung aller Tierversuche. Ebenfalls sieht die AG
STG
dadurch eine grosse Chance für die Schweiz, auch in Zukunft zu den
innovativen und führenden Forschungsstandorten der Welt zu zählen.
Die AG STG bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich bei
allen Unterstützern der Kampagne «Affenversuche abschaffen!» sowie bei
allen Organisationen und Personen, die sich aktiv für die Versuchsaffen
einsetzen.
Wissenschaftliche Abhandlung «Tierversuche aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht»:
http://www.agstg.ch/downloads/flyer/agstg-prospekt_tierversuche-aus-medizinisch-wissenschaftlicher-sicht_de.pdf
Weitere Informationen über die AG
STG sowie über Tierversuche:
http://www.agstg.ch
Die Organisation AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner)
besteht seit 1981. Sie lehnt Tierversuche aus medizinischen, aus
wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisation
engagiert sich für eine innovative, zukunftsorientierte Forschung und
eine Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert
und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten im
Vordergrund stehen.